Mit der Weiterbildung «Instandhaltungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis» erwartet Sie spannendes Karriere-Upgrade im Bereich des technischen Unterhalts von Maschinen und Anlagen. Als technische Generalisten können Instandhaltungsfachleute dank ihrem spezifischen Know-how den effizienten und wirtschaftlichen Betrieb von Maschinen, Gebäuden und anspruchsvollen Anlagen sicherstellen: zum Beispiel durch professionelle Wartung, Inspektion und Instandsetzung gewährleisten Instandhaltungsfachleute die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit technischer Anlagen.
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Infoabend besuchenDauer
4 Semester
Abschluss
Instandhaltungsmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Nächste Termine
Sie sind Generalist im Bereich der Instandhaltung Maschinen und Anlagen.
Sie leisten als Teammitglied wesentlichen Beitrag an eine gut funktionierenden Instandhaltung.
Sie unterstützen Ihre Vorgesetzen in der Instandhaltung.
Sie planen, warten, optimieren und stellen instand von Maschinen und Anlagen.
Sie führen selbstständig Aufgaben der Instandhaltung durch.
Sie setzen Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten für das Funktionieren der Produktion ein.
Nicht nur Mitarbeitende profitieren von einer sfb-Weiterbildung, auch Arbeitgebern bringt sie ganz konkrete Vorteile. Mitarbeitende mit einem eidgenössischen Fachausweis können fachliche und technologische Trends schneller erkennen und optimal in schon existierende Geschäftsmodelle einbringen. Plus: Eine Weiterbildungs-Finanzierung stärkt das Vertrauen und den Teamgeist.
Erhöhte Konkurrenzfähigkeit
Stärkt die Mitarbeitermotivation
Attraktiv als Arbeitgeber
Bindet Mitarbeitende nachhaltig
Zulassungsbestimmungen
Sie sind im Besitze eines Fähigkeitszeugnis einer technischen Grundbildung mit EFZ und weisen nach der Ausbildung eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in einem technischen Beruf auf dem Gebiet der Instandhaltung nach.
Wer nicht über eine technische Grundbildung mit EFZ verfügt, jedoch über den Abschluss einer Ausbildung auf Stufe Sekundarschule II oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzt, muss in diesem Falle eine mindestens sechsjährige praktische Tätigkeit in einem technischen Beruf nachweisen, wovon mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Instandhaltung;
Der über die folgenden sieben Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Die Zulassungsbedingungen zu dieser Berufsprüfung sind in der Prüfungsordnung unter Art. 3.3 festgehalten.
Infoveranstaltung Dietikon |
11. Dezember 2023 |
18.00 - 20...18.00 - 20.00 Uhr Montag, 11. Dezember 2023 |
Infoveranstaltung Dietikon |
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Infoveranstaltung Dietikon |
15. Januar 2024 |
18.00 - 20...18.00 - 20.00 Uhr Montag, 15. Januar 2024 |
Infoveranstaltung Dietikon |
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Infoveranstaltung Dietikon potenzielle Lehrpersonen |
19. März 2024 |
18.00 - 19...18.00 - 19.15 Uhr mit anschliessendem Apéro Dienstag, 19. März 2024 |
Infoveranstaltung Dietikon potenzielle Lehrpersonen |
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Infoveranstaltung Rüti |
16. Januar 2024 |
18.00 - 20...18.00 - 20.00 Uhr Dienstag, 16.01.2024 |
Infoveranstaltung Rüti |
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Infoveranstaltung Winterthur |
17. Januar 2024 |
18.00 - 20...18.00 - 20.00 Uhr Mittwoch, 17. Januar 2024 |
Infoveranstaltung Winterthur |
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Infoveranstaltung Emmenbrücke |
11. Januar 2024 |
18.00 - 20...18.00 - 20.00 Uhr Donnerstag, 11.1.2024 |
Infoveranstaltung Emmenbrücke |
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